Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen:
Die Daten sind ausschließlich auf Basis des MFA 2023 zu erfassen.

Ausnahmekulturen

Ausnahme schwere Böden

Voraussetzungen: max. 40 ha Acker, über 30 % Maisanteil, mind. 0,3 GVE /ha Acker aus Geflügel und Schweinen

Durchschnittlicher Tierbestand (Basis MFA 2023):

Maisanteile:
Ein Abzug ist möglich:
Ein Abzug von schweren Böden ist leider nicht möglich.

Ableitung schwerer Böden aus der Finanzbodenschätzung - Darstellung in Layern (Agraratlas, eAMA) zur konkreten einzelbetrieblichen Ermittlung vorgesehen.

ha
Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen
von 1.11. bis 15.2.
Max. pflügbare Fläche
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Infos

Eine Mindestbodenbedeckung auf 80% der Ackerflächen ist gefordert und bei den Ausnahmen müssen jedenfalls die 55% sichergestellt werden. Als Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen nach GLÖZ 6 gilt:
  • Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
  • Belassen von Ernterückständen oder
  • Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B.: mittels Grubber oder Scheibenegge)